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Afrikanische Schweinepest (ASP)

African Swine Fever (ASF), Afrikanische Schweinepest (ASP) betrifft Schweine

Aktuelles zur ASP

In den vergangenen Wochen hat sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter ausgebreitet. Am 5. September 2023 wurde ein totes Wildschwein in der Gemeinde Fagersta in Schweden gefunden, welches tags darauf positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet wurde. Schweden hat eine infizierte Zone um den Fundort errichtet. Weitere positiv getestete Wildschweine wurden mittlerweile gemeldet. Mit Schweden ist das 24. europäische Land von der die Afrikanische Schweinepest betroffen. Das aktuelle Geschehen in mehreren Ländern des Balkans ist besonders in Hinblick auf die Urlaubssaison und den intensiven Personenverkehr für Österreich besorgniserregend. Auch die Situation in den direkten Nachbarländern (DE, SK, HU, IT) bleibt unverändert angespannt, da regelmäßig Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet werden. Sollten Sie in Österreich ein totes Wildschwein (auch Unfallwild) auffinden, bitte melden Sie dieses der örtlich zuständigen Behörde! Einen umfassenden Überblick der Tierseuchenlage in Europa und die Risikoeinschätzung für Österreich liefert der monatlich aktualisierte Tierseuchenradar

Es wird eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt. Produkte aus privater Erzeugung, die nicht einer amtlichen Kontrolle im Herkunftsland unterzogen wurden, stellen ein großes Risiko für die österreichische Tierpopulation dar! Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind österreichweit alle tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Tiere der Veterinärbehörde zu melden. Zudem spielt die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen eine wesentliche Rolle zur Vorbeugung einer Einschleppung in schweinehaltende Betriebe.

Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten, durch die zahlreichen Fälle im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch! Ein Ausbruch in Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe.

Seit 15.12.2019 sind in ganz Österreich tot aufgefundene Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. (BGBLA 2019 II 399 - ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung)

Detaillierte Informationen zu den Bekämpfungsmaßnahmen und Rechtsgrundlagen

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine stellt jedoch für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar. Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. Die Krankheit kann schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) verlaufen, nicht immer werden typische Krankheitsanzeichen gezeigt.

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Wo kommt die ASP vor?

Aktuelle Informationen zum Vorkommen der ASP und den derzeit gültigen Sperrzonen sind auf der AGES Seite Tierseuchenradar und der Seite der EU-Kommission zu finden. 

Eine regelmäßig aktualisierte Darstellung der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in der EU auf Basis der internationalen Tierseuchenmeldungen im ADIS (Animal Disease Information System) finden Sie hier

Was sind die Konsequenzen eines Ausbruches?

Bei Auftreten von ASP in einem Betrieb müssen alle Tiere getötet werden. Bei Auftreten von ASP "nur" im Wildtierbestand sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Die Seuche führt daher zu großen wirtschaftlichen Verlusten, welche die gesamte heimische Schweinewirtschaft sowie nachgelagerte Betriebe betreffen wird. Des weiteren ist in betroffenen Gebieten die Jagd stark zu reglementieren, um einer Ausbreitung in der Wildschweinpopulation entgegenzuwirken.

Detaillierte Informationen zu den Bekämpfungsmaßnahmen und Rechtsgrundlagen

Wie wird die ASP übertragen?

Die Afrikanische Schweinepest wird vor allem durch infizierte Schweine und das Verfüttern kontaminierter Speiseabfälle übertragen. Das Virus kann aber auch über kontaminierte Fahrzeuge, Ausrüstung oder Kleidung weiterverbreitet werden. Diese, von Menschen ermöglichten Übertragungswege stellen die häufigste Ursache dar, wenn ASP Fälle weit entfernt von infizierten Wildschwein-populationen auftreten. Sehr häufig steht im Verdacht, dass sich Wildscheine über nicht ordnungsgemäß entsorgte Essensreste infiziert haben.   


Übertragung ASP Übertragung ASP Bild vergrößern

Was kann ich tun?

Die obersten Ziele sind eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern sowie allfällige Ausbrüche bei Wildschweinen oder Hausschweinen möglichst frühzeitig zu erkennen, um so schnell wie möglich Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können. Dafür sind die Veterinärbehörden auf Hilfe verschiedener Bevölkerungsgruppen angewiesen, die einen sehr wichtigen Beitrag leisten können.

Seit 15.12.2019 sind in ganz Österreich tot aufgefundene Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. (BGBLA 2019 II 399 - ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung

Jäger

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind tot aufgefundene und krankheitsverdächtige Tiere der Veterinärbehörde zu melden. Zudem spielt die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen eine wesentliche Rolle zur Vorbeugung einer Einschleppung in schweinehaltende Betriebe. Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.

Informationsfilm für Jäger:

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Schweinehalter

Schweinehalter spielen eine wesenliche Rolle bei der Früherkennung von ASP-Ausbrüchen. Zudem muss durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verhindert werden, dass die ASP in Betriebe eingeschleppt wird. Ein Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb hat nachhaltig schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte heimische Schweinewirtschat sowie nachgelagerte Betriebe. Daher:

  • Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
  • Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich dem Amtstierarzt melden
    ASP Früherkennung beim Hausschwein (FLI Oktober 2018)

ACHTUNG: Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung-SchwG-VO. BGBl. II Nr. 406/2016 sind jedenfalls einzuhalten. Schweine müssen so gehalten werden, dass ein Kontakt mit Wildschweinen verhindert wird. 

Informationsfilm für Schweinehalter:

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Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich (LFI) hat die Broschüre Biosicherheit Schwein herausgegeben. Diese Broschüre ist sehr anschaulich und wird von der Schweinegesundheitskommission als Grundlage für die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen empfohlen.

Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen.

Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer werden neben weiteren Publikationen auch noch andere praktische Empfehlungen zur seuchensicheren Haltung von Schweinen zur Verfügung gestellt.

Reisende

Reisende und Transporteure die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

Forstarbeiter

Krankheitsverdächtige und tot aufgefundene Wildschweine sind der Veterinärbehörde zu melden. Eine möglichst schnelle Erkennung von Ausbrüchen in Österreich erlaubt es rasch geeignete Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können. 

Tierärzte

Betreuungstierärzte von schweinehaltenden Betrieben können am direktesten das Gewahrsein der Tierhalter zur Afrikanischen Schweinepest erhöhen und die Bedeutung der Biosicherheit als Vorbeugemaßnahme vermitteln. Bei unspezifisch erkrankten Schweinen ist immer auch die ASP als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen.


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Saisonarbeiter und Pflegekräfte

Personen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich beschäftigt sind und die aus Ländern kommen in denen ASP vorkommt werden darauf hingewiesen, dass durch Unachtsamkeit ASP übertragen werden könnte.

Die wichtigsten Infos zur Krankheit sowie Maßnahmen die das Übertragungsrisiko verringern können, werden in folgenden Merkblättern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.